Der Stadtverband der Kleingärtner Zwickau stellt sich vor
 
Sitz: Neuplanitzer Straße 72, 08062 Zwickau
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
außerdem Dientag von 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 0375/572027 572064
Fax: 0375/572066
E-Mail: info@gartenvereine-zwickau.de
Internet: www.kleingaertner-zwickau.de
 
Mitgliedschaften:
Landesverband Sachsen der Kleingärtner
Bundesverband Deutscher Kleingärtner
 
Gründung:
Der Stadtverband der Garten- und Siederfreunde Zwickau Stadt e.V. (ab dem 25. April 1998 - Stadtverband der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V.) gründete sich am 18. August 1990 im Vereinsheim „Lichte Höhe“. Er ist Nachfolger der Fachrichtungen Kleingarten, Siedler und Wochenendsiedler des VKSK – Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter -
 
Eintragung:
Der Stadtverband der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V. ist unter der VR 171 beim Amtsgericht Zwickau am 18.09.1990 eingetragen.
 
Organe:
Verbandstag
Tagung aller 3 Jahre, Rechenschaftslegung, Entlastung des Vorstandes und Wahlen des Stadtvorstandes, der Buchprüfer sowie des Schlichtungsausschusses
 
Stadtvorstand:
Tagung laut Arbeits- und Terminplan (4-5 Wochen), Erfüllt die Aufgagen des Verbandes zwischen dem Verbandstag bzw. der Gesamtvorstandssitzung.
 
Delegierte:
Verbandstag und Gesamtvorstandssitzung – jeweils die Vorsitzenden der Vereine.
 
Geschäftsstelle:
Vorsitzender, Büroleiter, Bürofachkraft, Buchhalter
 
Grundlage der Arbeit:
Bundeskleingartengesetz, Satzung, Beschlüsse Verbandstag, Gesamtvorstand, Vorstand und Ordnungen
 
Ordnungen vom Gesamtvorstand bzw. Stadtvorstand beschlossen:
• Geschäftsordnung des Vorstandes,
• Arbeits- und Geschäftsordnung der Geschäftsstelle,
• Kassenordnung,
• Beitrags- und Gebührenordnung,
• Ordnung über die Tätigkeit der Buchprüfer,
• Wahlordnung,
• Auszeichnungsordnung,
• Schlichtungsordnung
 
Ämter im Stadtvorstand:
• Vorsitzender
• Stellv. Vors.
• Schatzmeister
• Schriftführer
• Wertermittler
• 2 Beisitzer
 
Buchprüfer:
• Vorsitzender und 2 Mitglieder
 
AG Schlichtung:
• Vorsitzender und 4 Mitglieder im Schlichtungsausschuss
 
AG Geschichte:
• Vorsitzender und 9 Mitglieder der AG Geschichte
 
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Mitgliedsvereine: 104 Vereine
 
Älteste Vereine:
• Heimattreue Planitz gegründet 1887
• Am Kreuzberg gegründet 1885
• Naturheilverein gegründet 1885
 
Kleingartenland: gesamt 195,12 ha
darunter:
170,70 ha Kommunal = 87,48 % der Gesamtfläche
20,19 ha Privat = 10,35 % der Gesamtfläche
4,23 ha Kirche/Sonstiges = 2,17 % d. Gesamtfläche
darunter:
ca. 16 % gemeinschaftlich genutzte Flächen (Wege, Spielplätze, Parkplätze usw.)
 
Anzahl der Parzellen:
• z.Zt. 6.498 Parzellen mit ca. 11.500 Mitgliedern
• die Parzellengröße beträgt durchschnittlich 250 m²
• ca. 97 % der Parzellen haben Elektroanschluss
• ca. 72 % verfügen über Trinkwasseranschluss
• ca. 28 % haben einen Brauchwasseranschluss
 
Vereinsheime:
• z.Zt. 54 Vereinsheime - davon 23 Heime bewirtschaftet
• 47 auf städtischer Flur
• 6 auf privat verpachteter Fläche
• 1 in Verwaltung der Stadt
 
Verbandsbeitrag: 16,87 €
unterteilt in:
Beitrag Bund: 1,20€
Beitrag Land: 1,98€ = ges.: 3,18/Parz.
Beitrag Gruppenunfallversicherung 2,00 €
Beitrag Haftpflichtversicherung 0,23 €
weiterhin haben die Vereine die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung für 0,78€/Parzelle abzuschließen
 
Schätzer/Fachberater: im Verband sind 43 Schätzer und Fachberater tätig.
 
Generalpachtvertrag:
zwischen der Stadt Zwickau und dem Stadtverband (Zwischenpächter) für alle städtischen Flächen. Er regelt Rechte und Pflichten für den Verband und die Stadt. Auf Grundlage dessen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Stadtverband und allen Kleingartenvereinen, die dem Stadtverband angehören, abgeschlossen.
Pachtzins: Nach den Bestimmungen des BkleingG § 5, Abs. 1 beträgt der Pachtpreis 0,12271 €.Ein weiterer Vertrag besteht zwischen der Stadt Zwickau und dem Stadtverband (Zwischenpächter). Dieser enthält Kleingartenvereine, welche auf Grund des SMAD-Befehls enteignet wurden. Auf Grundlage dessen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Stadtverband und dem Kleingartenverein abgeschlossen.
 
Grundsteuer A: entsprechend Verhandlungen zwischen der Stadt Zwickau und dem Stadtvorstand zahlen die Vereine, die im Generalpachtvertrag verankert sind und keinen Zwischenpachtvertrag mit Privatverpächtern haben, diese Grundsteuer nicht. Eine entsprechende Vereinbarung ist anhängig.
 
Schulungstätigkeit:
• Stützpunktberatungen für die Vorsitzenden der Vereine für Vereine
• Schatzmeister/Buchprüfer
• Wertermittler/Fachberater
• Versicherungsfragen
• Sonstige Schulungen
 
Verbandstätigkeit:
vor Ort: - vielfältige Aktivitäten Vorstand und Geschäftsstelle u.a. Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen und Problemberatungen
 
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