![]() |
![]() |
| Der Stadtverband der Kleingärtner Zwickau stellt sich vor | ||
| Sitz: Neuplanitzer Straße 72, 08062 Zwickau Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr außerdem Dientag von 13:00 bis 17:00 Uhr Telefon: 0375/572027 572064 Fax: 0375/572066 E-Mail: info@gartenvereine-zwickau.de Internet: www.kleingaertner-zwickau.de Mitgliedschaften: Landesverband Sachsen der Kleingärtner Bundesverband Deutscher Kleingärtner Gründung: Der Stadtverband der Garten- und Siederfreunde Zwickau Stadt e.V. (ab dem 25. April 1998 - Stadtverband der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V.) gründete sich am 18. August 1990 im Vereinsheim „Lichte Höhe“. Er ist Nachfolger der Fachrichtungen Kleingarten, Siedler und Wochenendsiedler des VKSK – Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter - Eintragung: Der Stadtverband der Kleingärtner Zwickau Stadt e.V. ist unter der VR 171 beim Amtsgericht Zwickau am 18.09.1990 eingetragen. Organe: Verbandstag Tagung aller 3 Jahre, Rechenschaftslegung, Entlastung des Vorstandes und Wahlen des Stadtvorstandes, der Buchprüfer sowie des Schlichtungsausschusses Stadtvorstand: Tagung laut Arbeits- und Terminplan (4-5 Wochen), Erfüllt die Aufgagen des Verbandes zwischen dem Verbandstag bzw. der Gesamtvorstandssitzung. Delegierte: Verbandstag und Gesamtvorstandssitzung – jeweils die Vorsitzenden der Vereine. Geschäftsstelle: Vorsitzender, Büroleiter, Bürofachkraft, Buchhalter Grundlage der Arbeit: Bundeskleingartengesetz, Satzung, Beschlüsse Verbandstag, Gesamtvorstand, Vorstand und Ordnungen Ordnungen vom Gesamtvorstand bzw. Stadtvorstand beschlossen: Geschäftsordnung des Vorstandes, Arbeits- und Geschäftsordnung der Geschäftsstelle, Kassenordnung, Beitrags- und Gebührenordnung, Ordnung über die Tätigkeit der Buchprüfer, Wahlordnung, Auszeichnungsordnung, Schlichtungsordnung Ämter im Stadtvorstand: Vorsitzender Stellv. Vors. Schatzmeister Schriftführer Wertermittler 2 Beisitzer Buchprüfer: Vorsitzender und 2 Mitglieder AG Schlichtung: Vorsitzender und 4 Mitglieder im Schlichtungsausschuss AG Geschichte: Vorsitzender und 9 Mitglieder der AG Geschichte
Mitgliedsvereine: 104 Vereine Älteste Vereine: Heimattreue Planitz gegründet 1887 Am Kreuzberg gegründet 1885 Naturheilverein gegründet 1885 Kleingartenland: gesamt 195,12 ha darunter: 170,70 ha Kommunal = 87,48 % der Gesamtfläche 20,19 ha Privat = 10,35 % der Gesamtfläche 4,23 ha Kirche/Sonstiges = 2,17 % d. Gesamtfläche darunter: ca. 16 % gemeinschaftlich genutzte Flächen (Wege, Spielplätze, Parkplätze usw.) Anzahl der Parzellen: z.Zt. 6.498 Parzellen mit ca. 11.500 Mitgliedern die Parzellengröße beträgt durchschnittlich 250 m² ca. 97 % der Parzellen haben Elektroanschluss ca. 72 % verfügen über Trinkwasseranschluss ca. 28 % haben einen Brauchwasseranschluss Vereinsheime: z.Zt. 54 Vereinsheime - davon 23 Heime bewirtschaftet 47 auf städtischer Flur 6 auf privat verpachteter Fläche 1 in Verwaltung der Stadt Verbandsbeitrag: 16,87 € unterteilt in: Beitrag Bund: 1,20€ Beitrag Land: 1,98€ = ges.: 3,18/Parz. Beitrag Gruppenunfallversicherung 2,00 € Beitrag Haftpflichtversicherung 0,23 € weiterhin haben die Vereine die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung für 0,78€/Parzelle abzuschließen Schätzer/Fachberater: im Verband sind 43 Schätzer und Fachberater tätig. Generalpachtvertrag: zwischen der Stadt Zwickau und dem Stadtverband (Zwischenpächter) für alle städtischen Flächen. Er regelt Rechte und Pflichten für den Verband und die Stadt. Auf Grundlage dessen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Stadtverband und allen Kleingartenvereinen, die dem Stadtverband angehören, abgeschlossen. Pachtzins: Nach den Bestimmungen des BkleingG § 5, Abs. 1 beträgt der Pachtpreis 0,12271 €.Ein weiterer Vertrag besteht zwischen der Stadt Zwickau und dem Stadtverband (Zwischenpächter). Dieser enthält Kleingartenvereine, welche auf Grund des SMAD-Befehls enteignet wurden. Auf Grundlage dessen wurde eine Vereinbarung zwischen dem Stadtverband und dem Kleingartenverein abgeschlossen. Grundsteuer A: entsprechend Verhandlungen zwischen der Stadt Zwickau und dem Stadtvorstand zahlen die Vereine, die im Generalpachtvertrag verankert sind und keinen Zwischenpachtvertrag mit Privatverpächtern haben, diese Grundsteuer nicht. Eine entsprechende Vereinbarung ist anhängig. Schulungstätigkeit: Stützpunktberatungen für die Vorsitzenden der Vereine für Vereine Schatzmeister/Buchprüfer Wertermittler/Fachberater Versicherungsfragen Sonstige Schulungen Verbandstätigkeit: vor Ort: - vielfältige Aktivitäten Vorstand und Geschäftsstelle u.a. Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen und Problemberatungen
|